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Grundsätzlich können sich alle Kinder- und Jugendunterkünfte am QM
Qualitätsmanagement Kinder und Jugendreisen (QMJ) beteiligen. Nach Schulung
und Prüfung können sie sich um ein Qualitätssiegel und eine Klassifizierung mit
bis zu 5 Sternen bewerben. Als Kinder- und Jugendunterkunft gilt jede
Einrichtung, deren Gäste mindestens zur Hälfte Kinder und Jugendliche bis zum
vollendeten 26. Lebensjahr sind.
Das QMJ unterteilt sich in zwei Stufen:
Basiszertifizierung
Sterneklassifizierung
Erste Stufe
Die Basisklassifizierung besteht aus
1. der Abgabe der Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit vorgegebenen
Kriterien
der Basis)
2. der Zulassung zum Verfahren durch das BundesForum
3. der Schulung der Leiter der Einrichtungen (mind. 1 Tag)
4. der Begehungen der Einrichtungen nach Checkliste mit anschließender
Erstellung eines Auditberichts durch den Auditor und
5. bei positivem Auditbericht mit Empfehlung an das BundesForum zur Übergabe des
QMJ Zertifikats mit dem QMJ-Siegel
Bewertet werden die Bereiche
- Genehmigungen
- Verpflegung
- Mitarbeiter
- Informationsgebung
- Programme/Freizeit
- Marketing
- Unterkunft
Die Basis beinhaltet alle Genehmigungen (u.a. Gewerbeanmeldung,
Baugenehmigungen, Versicherungen, Brandschutz) und Voraussetzungen (wie z.B.
Lagerung und Zubereitung der Waren, Küchenhygiene), die zum Betrieb einer
Kinder- und Jugendunterkunft Bedingung sind. Die Basisklassifizierung wird durch
eine Wort- und Bildmarke, dem Qualitätssiegel, visualisiert. Alle Einrichtungen,
die die Basisklassifizierung erfolgreich absolvieren, werden mit dieser Wort-
und Bildmarke ausgezeichnet und können diese in ihren eigenen Publikationen
nutzen. Das BundesForum wirbt für die Marke und die klassifizierten Unterkünfte.
Unangekündigte Kontrollen durch akkreditierte Auditoren sind jederzeit möglich.
Die Übergabe des Zertifikates sowie des Schildes mit dem Qualitätssiegel erfolgt
durch das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. in festlichem Rahmen. Die
Vergabe der Basisklassifizierung ist uneingeschränkt gültig. Ausnahmen gelten
bei z.B. größeren baulichen Veränderungen, rechtlichen Veränderungen oder
Betreiberwechsel.
Zweite Stufe
Die Sterneklassifizierung besteht aus
- der formlosen Bewerbung
- der Schulung der Leiter der Einrichtungen (mind. 1 Tag)
- der Begehung der Einrichtung nach Checkliste mit anschließender Erstellung
des Auditberichtes und
- bei positivem Auditbericht mit Empfehlung an das BundesForum zur Übergabe
der Sterne
Bewertet werden die Bereiche:
- Unterkunft
- Verpflegung
- Informationsgebung
- Marketing
- Programm/Freizeit
- Mitarbeiter
- Service/Extras
1 Stern wird zuerkannt: u.a. bei
- ansprechender Möblierung der Zimmer
- Vorhandensein von Leiterzimmern mit Waschbecken
- Frühstück (außer Selbstversorgerhäuser)
- Teilnahme der Mitarbeiter an Weiterbildungsveranstaltungen
- umfassende, zutreffende und verbindliche Auskunftsfähigkeit der
Mitarbeiter
- ausreichend Informationsmaterial zur Freizeitgestaltung
- Ausleihe von Sport- und Spielgeräten.
2 Sterne werden zuerkannt u.a. bei:
- Vorhandensein von Leiterzimmern mit Sanitärzelle
- Möglichkeit der Vollverpflegung entsprechend einer jugendgerechten Küche
- Kantinenverkauf/Kleinverkauf
- Sportanlagen
- Spielplatz
- Fernsehraum
- sichere Unterstellmöglichkeit für Fahrräder
3 Sterne werden zuerkannt u.a. bei:
- Vorhandensein von mindestens 25% der Zimmer mit eigenen Sanitäreinheiten
- Frühstücksbuffet
- Seminarräumen
- mindestens 12-Stunden-Besetzung der Rezeption
- Angebot von Programmen
- Getränkeautomat
- Snackautomat
- Kinderstühle
- bargeldlose Zahlungsmöglichkeit
4 Sterne werden zuerkannt u.a. bei
- Verfahrensanweisungen zu verschiedenen Arbeitbereichen (z.B. Küche,
Beherbergung, Rezeption)
- Teilnahme an der entsprechenden Schulung für LeiterInnen
- höherem Komfort, z.B. 16-Stunden-Besetzung der Rezeption; Seminarräume mit
moderner Ausstattung von Seminartechnik, entsprechende Raumangebote für die
individuelle Freizeitgestaltung (Hobbyräume, Lese-, Spiel- und Kuschelecken),
Waschmaschine für Gäste, Kinderbetten, behindertengerechte Zimmer mit
entsprechenden Sanitäreinrichtungen, Programmbausteine und Pauschalprogramme
mit pädagogischer Anleitung
5 Sterne werden zuerkannt u.a. bei:
- Vorhandensein von 80% der Zimmer sowie allen behindertengerechten Zimmern
mit eigenen Sanitäreinheiten
- qualifizierten Serviceleistungen, z.B. 24-Stunden-Besetzung der Rezeption
- Cafeteria
- Qualifizierungsmodul für Mitarbeiter
- Sprachkenntnisse des Personals
- Trockner für Gäste
- Gepäckschließfächer
Das System baut aufeinander auf, d.h. für drei Sterne müssen auch die
Bedingungen der Basisklassifizierung und für einen und zwei Sterne erfüllt sein.
Wichtige Kundenvorteile
- Bestätigung des legalen Betriebs und Auszeichnung durch QMJ Sterne
- Dokumentation der Teilnahme am QMJ
- Leichteres Marketing
Preisliste
| Beschreibung |
Bedingung |
Preis |
| Anmeldung zum QMJ |
sofort |
670 |
| Anmeldung zum QMJ |
nach Oktober |
970 |
Beteiligung
Interessierte Kinder- und Jugendunterkünfte können sich an dieser Stelle den
Flyer QMJ Kurzvorstellung, ein
Anmeldeformular und die
Preisliste herunterladen
oder mit dem unten stehenden Formular anfordern.
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