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Grundsätzlich können sich alle Kinder- und Jugendunterkünfte am QM Qualitätsmanagement Kinder und Jugendreisen (QMJ) beteiligen. Nach Schulung und Prüfung können sie sich um ein Qualitätssiegel und eine Klassifizierung mit bis zu 5 Sternen bewerben. Als Kinder- und Jugendunterkunft gilt jede Einrichtung, deren Gäste mindestens zur Hälfte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 26. Lebensjahr sind.

Das QMJ unterteilt sich in zwei Stufen:
Basiszertifizierung
Sterneklassifizierung

Erste Stufe
Die Basisklassifizierung besteht aus
1. der Abgabe der Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit vorgegebenen Kriterien
der Basis)
2. der Zulassung zum Verfahren durch das BundesForum
3. der Schulung der Leiter der Einrichtungen (mind. 1 Tag)
4. der Begehungen der Einrichtungen nach Checkliste mit anschließender Erstellung eines Auditberichts durch den Auditor und
5. bei positivem Auditbericht mit Empfehlung an das BundesForum zur Übergabe des QMJ Zertifikats mit dem QMJ-Siegel

Bewertet werden die Bereiche

  • Genehmigungen
  • Verpflegung
  • Mitarbeiter
  • Informationsgebung
  • Programme/Freizeit
  • Marketing
  • Unterkunft

Die Basis beinhaltet alle Genehmigungen (u.a. Gewerbeanmeldung, Baugenehmigungen, Versicherungen, Brandschutz) und Voraussetzungen (wie z.B. Lagerung und Zubereitung der Waren, Küchenhygiene), die zum Betrieb einer Kinder- und Jugendunterkunft Bedingung sind. Die Basisklassifizierung wird durch eine Wort- und Bildmarke, dem Qualitätssiegel, visualisiert. Alle Einrichtungen, die die Basisklassifizierung erfolgreich absolvieren, werden mit dieser Wort- und Bildmarke ausgezeichnet und können diese in ihren eigenen Publikationen nutzen. Das BundesForum wirbt für die Marke und die klassifizierten Unterkünfte. Unangekündigte Kontrollen durch akkreditierte Auditoren sind jederzeit möglich. Die Übergabe des Zertifikates sowie des Schildes mit dem Qualitätssiegel erfolgt durch das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. in festlichem Rahmen. Die Vergabe der Basisklassifizierung ist uneingeschränkt gültig. Ausnahmen gelten bei z.B. größeren baulichen Veränderungen, rechtlichen Veränderungen oder Betreiberwechsel.

 

Zweite Stufe
Die Sterneklassifizierung besteht aus

  • der formlosen Bewerbung
  • der Schulung der Leiter der Einrichtungen (mind. 1 Tag)
  • der Begehung der Einrichtung nach Checkliste mit anschließender Erstellung des Auditberichtes und
  • bei positivem Auditbericht mit Empfehlung an das BundesForum zur Übergabe der Sterne

Bewertet werden die Bereiche:

  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Informationsgebung
  • Marketing
  • Programm/Freizeit
  • Mitarbeiter
  • Service/Extras

1 Stern wird zuerkannt: u.a. bei

  • ansprechender Möblierung der Zimmer
  • Vorhandensein von Leiterzimmern mit Waschbecken
  • Frühstück (außer Selbstversorgerhäuser)
  • Teilnahme der Mitarbeiter an Weiterbildungsveranstaltungen
  • umfassende, zutreffende und verbindliche Auskunftsfähigkeit der Mitarbeiter
  • ausreichend Informationsmaterial zur Freizeitgestaltung
  • Ausleihe von Sport- und Spielgeräten.

2 Sterne werden zuerkannt u.a. bei:

  • Vorhandensein von Leiterzimmern mit Sanitärzelle
  • Möglichkeit der Vollverpflegung entsprechend einer jugendgerechten Küche
  • Kantinenverkauf/Kleinverkauf
  • Sportanlagen
  • Spielplatz
  • Fernsehraum
  • sichere Unterstellmöglichkeit für Fahrräder

3 Sterne werden zuerkannt u.a. bei:

  • Vorhandensein von mindestens 25% der Zimmer mit eigenen Sanitäreinheiten
  • Frühstücksbuffet
  • Seminarräumen
  • mindestens 12-Stunden-Besetzung der Rezeption
  • Angebot von Programmen
  • Getränkeautomat
  • Snackautomat
  • Kinderstühle
  • bargeldlose Zahlungsmöglichkeit

4 Sterne werden zuerkannt u.a. bei

  • Verfahrensanweisungen zu verschiedenen Arbeitbereichen (z.B. Küche, Beherbergung, Rezeption)
  • Teilnahme an der entsprechenden Schulung für LeiterInnen
  • höherem Komfort, z.B. 16-Stunden-Besetzung der Rezeption; Seminarräume mit moderner Ausstattung von Seminartechnik, entsprechende Raumangebote für die individuelle Freizeitgestaltung (Hobbyräume, Lese-, Spiel- und Kuschelecken), Waschmaschine für Gäste, Kinderbetten, behindertengerechte Zimmer mit entsprechenden Sanitäreinrichtungen, Programmbausteine und Pauschalprogramme mit pädagogischer Anleitung

5 Sterne werden zuerkannt u.a. bei:

  • Vorhandensein von 80% der Zimmer sowie allen behindertengerechten Zimmern mit eigenen Sanitäreinheiten
  • qualifizierten Serviceleistungen, z.B. 24-Stunden-Besetzung der Rezeption
  • Cafeteria
  • Qualifizierungsmodul für Mitarbeiter
  • Sprachkenntnisse des Personals
  • Trockner für Gäste
  • Gepäckschließfächer

Das System baut aufeinander auf, d.h. für drei Sterne müssen auch die Bedingungen der Basisklassifizierung und für einen und zwei Sterne erfüllt sein.

Wichtige Kundenvorteile

  • Bestätigung des legalen Betriebs und Auszeichnung durch QMJ Sterne
  • Dokumentation der Teilnahme am QMJ
  • Leichteres Marketing

Preisliste

Beschreibung Bedingung Preis
Anmeldung zum QMJ sofort 670
Anmeldung zum QMJ nach Oktober 970

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Interessierte Kinder- und Jugendunterkünfte können sich an dieser Stelle den Flyer QMJ Kurzvorstellung, ein Anmeldeformular und die Preisliste herunterladen oder mit dem unten stehenden Formular anfordern.


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Stand: 31.07.08